Leistungen der Pflegekasse ab 2017
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einstufung!
Tel. 08034/4383
Das Wichtigste in Kürze:
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Pflegebedürftige, die bereits einen Pflegegrad (vorher Pflegestufe) haben, werden automatisch übergeleitet, dürfen nicht schlechter gestellt werden und brauchen keine neue Begutachtung
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"Pflegebedürftigkeit" wird neu definiert, es werden nicht mehr die Defizite anhand von Minuten des Pflegebedarfs gemessen, sondern der Grad der Selbständigkeit
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Die Pflegeberatung wird gestärkt. Seit 2017 haben nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Angehörigen einen Anspruch auf Beratung
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Der Entlastungsbetrag wird für alle Pflegebedürftigen auf 125 Euro pro Monat erhöht
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ANSPRÜCHE AUF
PFLEGESACHLEISTUNGEN
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
TAGES-/NACHTPFLEGE
VERHINDERUNGS-/ERSATZPFLEGE
Wollen Sie mehr Informationen über Ihren individuellen Leistungsanspruch?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den interaktiven Pflegeleistungshelfer des Bundesgesundheitsministeriums.